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Änderungsabnahme in Mülheim-Speldorf

Abnahme eingetragener Umbauten wie Fahrwerk, Felgen oder Anhängerkupplung (§ 19 Abs. 3 StVZO).

Wenn Sie etwas verändert haben, das die Betriebserlaubnis betrifft, muss die Änderung geprüft und in die Papiere eingetragen werden, zum Beispiel bei Tieferlegung, anderen Felgen, Anhängerkupplung oder Auspuffanlage. Bitte bringen Sie Fahrzeugschein sowie Teilegutachten oder Herstellerunterlagen mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.

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