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Hauptuntersuchung nicht bestanden: Was jetzt gilt

Wurde bei der Hauptuntersuchung ein Mangel festgestellt, bekommen Sie eine Mängelkarte. Entscheidend ist, wie schwer der Mangel ist.

Die Mängelarten

Die Frist: ein Monat

Die Nachprüfung muss spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung erfolgen. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Wird die Frist versäumt, droht ein Verwarngeld von etwa 40 Euro, und die Hauptuntersuchung muss in vollem Umfang und mit voller Gebühr wiederholt werden.

So läuft die Nachprüfung ab

Bewahren Sie den Prüfbericht bis zur Nachprüfung auf. Bei einer Kontrolle zeigt er, dass die Frist noch läuft.

Mehr zur Mängelkarte

Was auf der Mängelkarte steht und wie Sie den Nachweis erbringen, lesen Sie auf unserer Seite Mängelkarte & Nachprüfung. Wie Sie Mängel schon vor der Prüfung vermeiden, steht im Ratgeber Was zur Hauptuntersuchung mitbringen.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Nachprüfung?

Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung.

Darf ich nach nicht bestandener HU weiterfahren?

Bei erheblichen Mängeln dürfen Sie Ihr Fahrzeug bis zur Nachprüfung grundsätzlich weiter nutzen und müssen die Mängel unverzüglich beheben. Bei gefährlichen Mängeln, etwa defekten Bremsen, dürfen Sie nicht weiterfahren.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Es droht ein Verwarngeld, und die Hauptuntersuchung muss komplett wiederholt werden.

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Stand Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die gesetzlichen Vorgaben.